Mandatsvereinbarungen
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In Sachen |
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1. |
Sämtliche erwachsenden Kostenerstattungsansprüche sind mit der Voll machtserteilung an den bevollmächtigten Anwalt abgetreten. Ebenso tritt der Auftraggeber hiermit ausdrücklich alle ihm zustehenden Forderungen gegen Dritte an den bevollmächtigten Rechtsanwalt Schäfer bis zur Höhe der diesem zustehenden Gesamthonorarforderungen ab. Der Rechtsanwalt ist ermächtigt, diese Abtretung dem Gegner bzw. dem betroffenen Dritten anzuzeigen. |
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2. |
Die Haftung der bevollmächtigten Rechtsanwälte (Rechtsanwälte Bernd Schäfer und Kollegen) ist auf 1 Mio. € (in Worten: eine Million Euro) beschränkt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gehaftet wird. |
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3. |
In Ehesachen haftet der Anwalt weder für die Vollständigkeit noch für die Richtigkeit oder Echtheit der für die Versorgungsausgleichsberechnung vorzulegenden Unterlagen oder der von den Versorgungsträgern errechneten und mitgeteilten Beträge. Für Ehesachen gewährte Prozeßkostenhilfe gilt nicht für die außergerichtliche Regelung der Folgesachen. |
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4. |
Der Auftraggeber ist darauf hingewiesen, daß in Arbeitsgerichtssachen in I. Instanz auch im Falle des Obsiegens kein Kostenerstattungsanspruch besteht. |
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5. |
Der Auftraggeber verpflichtet sich, an Auftragnehmer für entstandene Fahrtkosten -in Abweichung vom RVG- pro Kilometer 0,55 € zzgl. gesetzlicher USt. zu zahlen. (Hinweis: Diese Kosten werden weder von einer Rechtsschutzversicherung noch vom Gegner noch im Rahmen der Prozesskostenhilfe erstattet.) |
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6. |
In abgeschlossenen Unterhalts-/Familiensachen obliegt es allein dem Auf traggeber, eventuelle gesetzliche Veränderungen zu überwachen (z. B. Unterhalt). |
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7. |
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm Schriftverkehr per E-Mail übersandt werden kann, soweit er seine E-Mail-Adresse bekanntgegeben hat |
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Der Auftraggeber versichert gegenüber dem Rechtsanwalt, dass er für die entstehenden Honorare vollumfänglich aufkommt und diese auch bezahlen kann und er auf Aufforderung durch den Rechtsanwalt entsprechend unverzüglich zahlt. |
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