ZVK Bau - Rechtsanwälte Bernd Schäfer und Kollegen kämpfen gerne für Sie gegen die Sozialkasse Bau / Urlaubskasse Bau u.a.
ZVK Bau - Rechtsanwälte Bernd Schäfer und Kollegen kämpfen gerne für Sie gegen die Sozialkasse Bau / Urlaubskasse Bau u.a.
Die Sozialkasse Bau (SOKA BAU) / Urlaubskasse Bau (ULAK BAU) u.a.
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Die Sozialkasse Bau (Soka Bau), Urlaubskasse Bau (ULAK Bau) bzw. Zusatzversorgungskasse (ZVK Bau) sind keine staatlichen Einrichtungen, sondern "Versicherungen". Sie haben daher, um zu prüfen, ob ein Betrieb unter den Geltungsbereich der Bautarife neu zu erfassen ist weder Berechtigung Akten einzusehen noch Lohnunterlagen noch den Betrieb zu betreten, sofern ein Arbeitgeber dies nicht ausdrücklich zulässt! |
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Sie bedienen sich allerdings im Rahmen Ihrer Firmierung als "Sozialkasse Bau" der Unterstützung anderer Behörden und Sozialkassen, die -wie sie- alle vom Sozialgesetzbuch als solche akzeptiert und anerkannt sind und verletzt daher beim "Datenaustausch" keine datenschutzrechtlichen Vorschriften. So erfahren Sozialkasse Bau (Soka Bau), Urlaubskasse Bau (ULAK Bau) bzw. Zusatzversorgungskasse Bau (ZVK Bau) unter anderem von der Bundesagentur für Arbeit, aber auch von dem Bundesverband der AOK und der Bauberufsgenossenschaft u.a.m. im Bedarfsfall, was in dem Betrieb an Tätigkeiten ausgeübt wird und welche Bruttolohnsummen auf das Jahr bezogen zugrunde zu legen sind. Da die Sozialkasse Bau (Soka Bau)/Urlaubskasse Bau (ULAK Bau) vier volle Jahre rückwirkend ihre Beiträge geltend machen kann, bis zum Dezember des davorliegenden Jahres, ist die Existenz jedes Betriebs gefährdet, auch wenn er vorher noch nie von einer eventuellen Beitragspflicht und dem Geltungsbereich der Bautarifverträge gehört hat, sodass es gilt, sich gezielt hiergegen zur Wehr zu setzen, um den Betrieb aufrecht erhalten zu können.
Wird ein Betrieb dem Geltungsbereich der Bautarifverträge unterworfen, so gelten auf ihn auch (rückwirkend) die Vorschriften von Mindestlohnverordnung, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz usw., mit allen sich daraus ergebenden (auch straf- und bußgeldrechtlichen) Konsequenzen. Zur Vermeidung späterer Schwierigkeiten sollte daher qualifizierte Beratung vom Betrieb bzw. dem Unternehmen spätestens dann in Anspruch genommen werden, wenn die Sozialkasse Bau (Soka Bau), Urlaubskasse Bau (ULAK Bau) bzw. Zusatzversorgungskasse Bau (ZVK Bau) durch Übersendung eines Stammdatenblattes die Einrichtung eines Beitragskontos ankündigt. Aufpassen: Seit 2010 klagt die Urlaubskasse Bau (ULAK Bau) „in Prozessstandschaft“ die Forderungen der Sozialkasse Bau (Soka Bau)/Zusatzversorgungskasse Bau (ZVK Bau) ein bzw. lässt Mahnbescheide gegen die Unternehmer ergehen, gegen die nur eine Woche Widerspruchsfrist besteht.
Gleichermaßen bzw. ähnlich verhält es sich mit den Verfahren der „anderen Kassen" wie Urlaubskasse des Maler- und Lackiererhandwerks, der ZVK-Gerüst, der Lohn- und Ausgleichskasse des Dachdeckerhandwerks u.a.m. Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren und ständig mit derartigen Verfahren betraut und steht Ihnen zur Beantwortung aller rechtlichen Fragen und für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen in Wiesbaden, Berlin und der gesamten Bundesrepublik jederzeit zur Verfügung.
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