Mahnbescheid Urlaubskasse Bau (ULAK-Bau)

Aktuell ist die Sozialkasse Bau (Soka Bau) wieder aktiv und lässt über die Urlaubskasse Bau (ULAK Bau) viele Mahnbescheide beantragen gegen vermeintliche Baubetriebe, bei welchen die Kasse von einer Beitragspflicht ausgeht.

Wochenfrist für Widerspruch beachten

Wenn Ihr Betrieb einen solchen Mahnbescheid über das Arbeitsgericht Berlin oder Arbeitsgericht Wiesbaden erhalten hat, muss schnell gehandelt werden. Üblicherweise beträgt die Widerspruchsfrist bei Mahnbescheiden zwei Wochen. Da es sich hier jedoch um ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht handelt, gilt die verkürzte Widerspruchsfrist von einer Woche ab Zustellung.

Richtige Reaktion ist wichtig für weiteren Verlauf

Wenn Sie nicht auf den Mahnbescheid reagieren, dann wird in der Regel ein Vollstreckungsbescheid beantragt und es drohen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie persönlich und/oder Ihren Betrieb.

Sie sollten aber auf keinen Fall sofort Zahlung leisten, ohne den Mahnbescheid bzw. die Forderung zu prüfen. Wir prüfen diesen Mahnbescheid mit Ihnen zusammen.

Es gibt hier verschiedene Angriffspunkte gegen die Forderung:

  • Zum einen, ob die Höhe der Beitragsforderung stimmt,
  • zum anderen, ob überhaupt eine Beitragspflicht Ihres Betriebes besteht.
  • Darüber hinaus kann die Forderung die von der Sozialkasse Bau (Soka Bau) / Urlaubskasse Bau (ULAK Bau) geltend gemacht wird auch verjährt sein und somit würde auch keine Zahlungspflicht bestehen.

Sollten Sie also einen Mahnbescheid erhalten haben, dann nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf. Wir als erfahrene Rechtsanwälte im Bereich gegen die Sozialkassen prüfen die Forderung Sozialkasse Bau (Soka Bau) / Urlaubskasse Bau (ULAK Bau) und suchen mit Ihnen die beste Möglichkeit, um eine Forderung abzuwehren oder Ihren Betrieb für die Zukunft zu wappnen.