Gerüstbaukasse (SOKA Gerüst)

Was tun wenn die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes (SOKA Gerüst) sich meldet?

Die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes (SOKA Gerüst) ist eine eigene Kasse, die auf allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen beruht und die deshalb Betriebe unter ihrer Beitragspflichtig zieht, die zu mehr als 50 % die in diesen Verfahrenstarifverträge festgesetzten Arbeiten durch ihre Arbeitnehmer durchführen lässt. Diese sind Beispielsweise das Aufstellen von Traggerüsten, Fassadengerüsten, Hängegerüsten oder auch das Aufstellen von Bühnen und Tribünen u.a.m.

Die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes (SOKA Gerüst) besteht aus der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes und der Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes VVAG. Von der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes (SOKA Gerüst) werden alle Betriebe in der Bundesrepublik Deutschland umfasst, welche die Tarifvertraglichen Voraussetzungen erfüllen.

Wie ist das Vorgehen der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes (SOKA Gerüst)?

Als erstes wird die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes (SOKA Gerüst) außergerichtlich ein Anschreiben fertigen, um Sie zur Auskunft zu bringen. Bitte denken Sie daran, dass Sie gegenüber einer Sozialkasse nicht verpflichtet sind, Auskünfte zu erteilen und versuchen Sie dies so lange wie möglich hinauszuziehen, vor allen Dingen auch der Sozialkasse nicht die Möglichkeit zu geben, in Ihren Betrieb hineinzuschauen.

In der Regel wird dann, wenn die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes (SOKA Gerüst) keine Ruhe gibt, entweder ein gerichtlicher Mahnbescheid gegen Sie erwirkt, gegen den Sie innerhalb einer Woche (kurze Frist) Widerspruch einlegen müssen, damit kein Vollstreckungsbescheid ergeht, aus dem dann gegen Sie vollstreckt werden kann. Oder aber Sie erhebt gegen Sie eine Klage, aus welcher davon ausgegangen wird, dass Sie eine geschätzte Anzahl an Arbeitnehmern mit Mindestlohn beschäftigen und sich daraus die Beiträge errechnen. Es gilt also auch hier Vorsicht walten zu lassen.

Arbeitgeber gegen Klagen der SOKA BAU und gegen die ULAK

Sobald Sie von der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes (SOKA Gerüst) in Anspruch genommen werden sollen, empfiehlt es sich dringend eine fachlich qualifizierte und damit betraute Anwaltskanzlei zu beauftragen, um zu versuchen, aus der rückwirkenden Verpflichtung herauszukommen.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie hier eine darauf spezialisierte Kanzlei nehmen, da die Rechtsprechung dich ständig wandelt.

Wir stehen Ihnen jederzeit als fachlich qualifiziertes Anwaltsbüro, das seit Jahrzehnten sich mit den Problemen gegen die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes (SOKA Gerüst) befasst, zur Verfügung und bitten um entsprechende Kontaktaufnahme.

Gerüstbaukasse (SOKA Gerüst)