SOKA BAU – Ihre Rechtsanwälte in Wiesbaden

Rechtsanwälte Schäfer & Partner ist im Raum Wiesbaden spezialisiert auf alle komplexen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der SOKA BAU. Als Unternehmen sollte Sie Ihr Weg in die überörtlich strukturierte Kanzlei Schäfer & Partner mbB Rechtsanwälte führen, wenn Sie Beratung und Vertretung zum Thema SOKA BAU benötigen.

Die SOKA BAU – das müssen Sie wissen

SOKA BAU – die Abkürzung beschreibt die Sozialkassen des Baugewerbes. Diese privatrechtliche Versicherung ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Tarifvertragsparteien im Baugewerbe. Sie deckt für Arbeitnehmer im Baugewerbe Sozialleistungen ab wie die Finanzierung und den Aufbau überbetrieblicher sowie privater Altersvorsorge, die Sicherung von Urlaubsansprüchen und Ausbildungen.

Die SOKA BAU kontrolliert auch die Einhaltung der Mindestlöhne. Sie selbst finanziert sich überwiegend durch Beiträge von Unternehmen, die aufgrund der Bautarifverträge beitragspflichtig sind. Nicht selten tritt die SOKA BAU dabei gegenüber Unternehmen wie eine staatliche Sozialkasse auf, obwohl sie privatrechtlich strukturiert ist. Ihr privatrechtlicher Status wirkt sich auf ihre Möglichkeiten aus, potenzielle Ansprüche gegenüber Unternehmen geltend zu machen und durchzusetzen. Denken Sie hier an Betretungsrechte in Ihrem Betrieb, an die Anforderung und Einsicht in bestimmte Unterlagen und weiteres. Diese Rechte stehen der SOKA BAU nicht im gleichen Maße zu wie einer staatlichen Sozialkasse.

Hier kommt es häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen und der SOKA BAU. Unternehmen sind sich der privatrechtlichen Struktur der SOKA BAU nicht immer bewusst.

Arbeitgeber gegen Klagen der SOKA BAU und gegen die ULAK

Sind Sie als Unternehmen beitragspflichtig in der SOKA BAU?

Die SOKA BAU unterscheidet sich in ihrer rechtlichen Struktur als privatrechtliche Einrichtung von staatlichen Sozialkassen. Hier geht es insbesondere um die Rechte und Pflichten der beteiligten Tarifpartner und die Möglichkeiten der Durchsetzung von Ansprüchen durch die SOKA BAU. Sie als Unternehmen sollten in einem ersten Schritt klären, ob Sie der Beitragspflicht zur SOKA BAU unterliegen.

Oftmals bestehen hier irrige Annahmen. Gehen Sie als Unternehmen fälschlicherweise davon aus, nicht beitragspflichtig zu sein, können Ihnen hohe Beitragsnachzahlungen drohen. Im schlimmsten Fall kann es zu einer rückwirkenden Beitragsforderung der SOKA BAU für die letzten 4 Jahre kommen. Auf der anderen Seite sollten Sie sich auch sicher sein, Aktivitäten der SOKA BAU zurückweisen zu können, wenn Sie keiner Beitragspflicht unterliegen.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihren rechtlichen Status zuverlässig festzustellen und unberechtigte Anliegen sowie Ansprüche der energisch auftretenden SOKA BAU zurückzuweisen.

Lassen Sie sich im Raum Wiesbaden rechtzeitig als Unternehmen im Bereich Bau zum Thema SOKA BAU beraten. Hier ist der spezialisierte Anwalt gefragt, der Sie wie Rechtsanwälte Schäfer & Partner sicher durch diese komplexe Rechtsmaterie führen kann.