Wie kann man die Soka-Bau umgehen?

Die Problematik ist, dass aufgrund der Bautarifverträge, die Soka-Bau im Moment 3 Jahre rückwirkend bis zum Dezember, des davor liegenden Jahres, einen Betrieb beitragspflichtig machen kann, sofern die von Ihnen durchgeführten arbeitszeitlichen Tätigkeiten seiner gewerblichen Arbeitnehmer auf das Jahr bezogen, mehr als 50 % bauliche Leistungen ausmachen.

Was unter baulichen Leistungen zu verstehen ist, ergibt sich aus den Bautarifverträgen, wobei diese nicht abschließend sind. Während vor Jahren noch 12 bis 13 bestimmte Positionen dem baulichen Bereich zugeordnet wurden, hat sich das nunmehr vervielfacht und, was in Bautarifverträgen eben nicht aufgeführt ist, an baulichen Leistungen, wird teilweise durch die Rechtsprechung des BGH ausgefüllt.

Das heißt, man kann sich als Unternehmer nie sicher sein, ob man nicht dann noch unter dem Geltungsbereich der Bautarifverträge gezogen wird, oder von der Soka-Bau verklagt wird und dann in Prozessen mühsam dagegen steuern muss. Wobei es so ist, dass immer vor dem Arbeitsgericht geklagt wird und in arbeitsgerichtlichen Verfahren, erste Instanz, jeder seine Kosten selbst tragen muss.

Die Bautarifverträge sind eben für allgemeinverbindlich erklärt, durch die entsprechenden Kommissionen und damit kommt es nicht mehr darauf an, ob Ihr Unternehmen Mitglied in irgendeinem Verband ist, sondern ausschließlich darauf, was an arbeitszeitlicher Tätigkeit verrichtet wird.

Allerdings gibt es inzwischen eine Menge an Einschränkungen der Allgemeinverbindlichkeitserklärungen, die von einzelnen Verbänden erwirkt werden konnte. So haben beispielsweise der Abbruchverband, diverse Schreiner- und Tischlerverbände, Metallbauer und andere mehr, die Allgemeinverbindlichkeit eingeschränkt, wenn man Mitglied in diesen Verbänden ist und sich an deren Statuten hält.

Nähere Ausführungen hierzu können im persönlichen Gespräch gemacht werden, bezogen auf den jeweiligen Betrieb, denn hier gibt es eine Vielzahl von Ausschlusstatbeständen, die dann exakt geprüft werden müssen.

Wir stehen insoweit für Beratung und Vertretung jederzeit zur Verfügung.