Wie lange ist eine Soka-Bau-Bescheinigung gültig?
Die Soka-Bau/ULAK-Bau erteilt auf Antrag sogenannte Negativbescheinigungen.
Diese Negativbescheinigungen werden oft von Auftraggebern verlangt, damit diese nicht in die Bürgenhaftung bezüglich nicht gezahlter Soka-Beiträge kommen.
Für den Fall, dass eine solche Bescheinigung angefordert wird, muss man sich an die Soka wenden, diese dann die genauen Tätigkeiten schildern und dann darauf „hoffen“, dass hier gegebenenfalls eine Negativbescheinigung ausgestellt wird.
In der Regel ist es so, dass dann, wenn man eine solche Negativbescheinigung beantragt, die Soka dann genaue Fragen zum Betrieb stellt und zu den einzelnen Tätigkeiten und dies dann auswährtet.
Es gibt dann zwei Möglichkeiten, die danach geschehen, nämlich entweder
1. Die Soka schickt Ihnen ein Begrüßungsschreiben, begrüßt aufgrund Ihrer Meldung bei der Soka-Bau und weist Sie daraufhin, dass Sie nunmehr beitragspflichtig gemäß der Bautarifverträge sind.
Oder
2. Die Soka-Bau bescheinigt Ihnen, dass Sie „aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben“ nicht unter dem Geltungsbereich der Bautarifverträge und unter die Beitragspflicht fallen.
Letzteres Schreiben ist aber nach unserer Auffassung „das Papier nicht wert, auf dem es steht“, denn allein durch den Satz „nach den von Ihnen gemachten Angaben“ ergibt sich, dass damit ein „Schlupfloch“ für die Soka-Bau offengehalten wird.
Wenn nämlich dann plötzlich doch Briefe von der Soka-Bau kommen und den Unternehmer beitragspflichtig machen und man Einwände, dass man in die Negativbescheinigung hat, dann wird man in der Regel darauf verwiesen, dass dies „nach den von Ihnen gemachten Angaben erfolgt ist“ und diese Angaben dann falsch waren.
Das heißt, die Anforderung einer Negativbescheinigung bei der Soka ist immer hochrisikoträchtig und sollte tunlichst vermieden werden. Besser ist es dann, wenn die Soka-Bau kommt, gegen die Forderung vorzugehen, soweit berechtigte Gründe vorliegen.
Alles Nähere gerne im Rahmen einer persönlichen Beratung des Betriebs.