Allgemeines Zivilrecht (Kaufrecht, Schadensersatz, Erbrecht, u.a.m.)

Rechtzeitig den Anwalt konsultieren: Unser Allgemeines Zivilrecht ist ein wertvolles Gut, aber auch hoch komplex. Das maßgebliche Regelwerk – das Bürgerliche Gesetzbuch (kurz als BGB bezeichnet) – beinhaltet eine Vielzahl von Regelungen. Sie tangieren so wichtige Bereiche wie den klassischen Kaufvertrag und dessen Leistungsstörungen, aber auch umfassende Regelungen rund um das Thema Schadensersatz und sogar wesentliche Bestimmungen aus dem Erbrecht. Vom juristischen Laien sind diese Paragrafen weder professionell einzuschätzen noch anzuwenden. Sollten Auseinandersetzungen also rechtlich relevant werden, ist es das A und O, bald den spezialisierten Anwalt einzuschalten, um durch den juristisch versierten Partner die Durchsetzung der eigenen Ansprüche zu sichern.

Der Kaufvertrag als klassisches Beispiel

Ein echtes Charakteristikum der rechtlichen Beziehungen aus dem Allgemeinen Zivilrecht stellt der Kaufvertrag dar. Wie jeder andere Vertrag wird er durch übereinstimmende Willenserklärungen der Vertragspartner begründet. Beim Kaufvertrag sind diese der Verkäufer und der Käufer. Weil das Zivilrecht die Rechtsbeziehungen umfasst, die von den Bürgerinnen und Bürgern aufgenommen werden, muss mindestens einer der beiden Vertragspartner eine natürliche Person sein. Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer das Eigentum an dem Kaufgegenstand zu übertragen, während der Käufer die Verpflichtung hat, den dafür vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Auch Art der Zahlung, beispielsweise ein Zahlungsziel oder Lieferfristen, sind Bestandteile des Kaufvertrages.

Die Kanzlei berät deutsche und ausländische Unternehmen sowie Privatpersonen auf allen Gebieten des deutschen Rechts.

Leistungsstörungen und Schadensersatz

Werden Verpflichtungen aus zivilrechtlichen Verträgen nicht erfüllt, spricht man von Leistungsstörungen. Diese machen einen Großteil von rechtlichen Auseinandersetzungen aus.

Das Nichtliefern einer Ware, der mangelhafte Zustand eines gekauften Produktes, aber natürlich auch die Nichtzahlung durch den Käufer sind typische Beispiele.

Durch die Anonymität des Onlinehandels haben solche Delikte heute noch zugenommen. Viele juristische Laien sind unsicher, ob der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung hat, wann die Verpflichtung von Schadensersatz eintritt und welche Fristen es generell rund um Verkauf beziehungsweise Kauf zu beachten gilt. Sollten rechtlich relevante Auseinandersetzungen entstehen, empfiehlt sich daher die Konsultation eines versierten Rechtsanwalts, der das Allgemeine Zivilrecht als Kanzleischwerpunkt bietet.

Erbrecht als wichtiger Schwerpunkt

Auch das Erbrecht ist ein Teil des Allgemeinen Zivilrechts. Erbrechtliche Auseinandersetzungen sind nicht selten besonders unangenehm, weil dann der Todesfall eines Verwandten noch durch Erbstreitigkeiten zusätzlich belastet werden kann. Der spezialisierte Anwalt betreut seine Mandanten bei solchen Auseinandersetzungen durch Expertise und Einfühlungsvermögen.

Idealerweise gelingt es dem erfahrenen Juristen, die unangenehmen und kostspielige Auseinandersetzung von zerstrittenen Parteien vor Gericht abzuwenden und eine Einigung zu erzielen. Übrigens: Der auf das Erbrecht spezialisierte Anwalt kann solche Auseinandersetzungen auch vermeiden, indem er seine Mandanten rund um die Erstellung von aussagekräftigen und rechtssicheren Testamenten berät.

Allgemeines Zivilrecht: den Rat vom Experten einholen

Zivilrechtliche Auseinandersetzungen können zeitlich aufwendig sein und die Betroffenen auch Nerven kosten. Das muss nicht sein. Die Beratung durch den spezialisierten Anwalt unterstützt wertvoll und erhöht die Erfolgsaussichten der meisten Fälle. Nutzen Sie die Option einer unverbindlichen Erstberatung, die Ihnen unsere Kanzlei anbietet. Wir lernen uns kennen, besprechen Ihre zivilrechtliche Problematik und entwickeln die fachlich richtige Strategie. Meist erhalten unsere Mandantinnen und Mandanten auch eine konkrete Einschätzung bezüglich der Aussichten eines Verfahrens, das wir sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht führen können. Vereinbaren Sie Ihren unverbindlichen Beratungstermin!