Gebühren – Abrechnung
Die Tätigkeiten unserer Kanzlei werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet und hier nach dem jeweiligen Gegenstandswert der Sache, soweit nicht besondere Rahmengebühren nach dem RVG dafür vorgeschrieben sind oder spezielle Vergütungsvereinbarungen im Einzelfall getroffen wurden.
KONTAKT
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Schäfer & Partner mbB Rechtsanwälte
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61169 Friedberg/Hessen