Mietrecht: besser vertreten durch den spezialisierten Anwalt
Viele Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Amtsgericht der jeweiligen Kommune ausgetragen werden, betreffen das Mietrecht. Dieses bedeutende Teilgebiet des Rechtssystems definiert die juristisch relevanten Beziehungen zwischen den Vermietern von Immobilien und den Mietern. Das Mietrecht ist Teil des Zivilrechts und wird im Bürgerlichen Gesetzbuch – kurz BGB – geregelt. Wie allen anderen Teildisziplinen des Rechts ist auch das Mietrecht ein komplexes Regelwerk von Bestimmungen, die durch den Laien meist nicht umfassend beurteilt werden können. So sollten Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter idealerweise frühzeitig mit dem Anwalt besprochen werden, um eine Eskalation und ein teures Verfahren zu vermeiden.
Basis des Mietrechts: der Mietvertrag
Der Mietvertrag ist – analog anderen Verträgen wie dem Kaufvertrag – ein Vertrag, der durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt. Vermieter und Mieter schließen diesen Vertrag also nach Konditionen, mit denen beide Parteien einverstanden sind. Die Hauptpflicht des Vermieters stellt das Zurverfügungstellen der Mietsache – also eines Hauses, einer Wohnung oder eines ganzen Areals – dar. Pflicht des Mieters ist es vor allem, den dafür vereinbarten Mietzins zu entrichten. Dies klingt simpel, doch die Zahl der mietrechtlichen Auseinandersetzungen zeigt, dass manche Vorschriften durchaus Auslegungspotenzial haben oder von den Parteien nicht eingehalten werden. Gut zu wissen: Auch mündlich abgeschlossene Mietverträge sind rechtsgültig.
Ein Klassiker: Kündigung wegen Eigenbedarf
Auch wenn natürlich auch jede Auseinandersetzung von zwei streitenden Parteien einzigartig ist, bietet auch das Mietrecht charakteristische Fälle. Typische Beispiele sind Auseinandersetzungen um den widerrechtlichen Gebrauch einer Mietsache, das Nichtzahlen von Miete, Streitigkeiten um Schönheitsreparaturen oder eben die berühmte Kündigung aufgrund von Eigenbedarf.
Berühmt deshalb, weil nicht selten durch die Vermieter diverse Täuschungsmanöver eingesetzt werden, um einen eventuell missliebigen Mieter aus der Immobilie zu befördern oder auch um den Einzug von Freunden oder Bekannten umzusetzen. Solche Vorgehensweise erfordert genaue Betrachtung und Betreuung durch den Anwalt, der das Mietrecht als einen Schwerpunkt seiner Kanzlei bietet.
Aktuelles aus dem Mietrecht
Derzeit herrscht eine hitzige Diskussion um die sogenannte Mietpreisbremse, die das inflationäre Hochschrauben von Mieten verhindern soll. Dies sorgt ebenfalls für Streitigkeiten zwischen den beiden Parteien. Nicht selten umgehen Vermieter solche Vorschriften – etwa durch einen Möblierungsaufschlag. Gerade solche Themen sollten potenzielle Mandantinnen und Mandanten durch einen spezialisierten Anwalt klären lassen.
Kanzleien, die als Schwerpunkt auch das Mietrecht bieten, verfolgen die aktuellen Änderungen genau und nutzen unter anderem bereits erfolgte Präzedenzurteile präzise. Davon profitieren potenzielle Mieter, aber auch die Unsicherheit unter manchen Vermietern kann durch kompetente und konkrete Rechtsberatung beseitigt werden. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind so durchaus vermeidbar.
Mietrechtsprobleme: Lernen Sie unsere Kanzlei kennen
Das komplexe Mietrecht ist einer der Schwerpunkte unserer überörtlich tätigen Kanzlei. Wir vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter, setzen juristisch begründete Ansprüche durch und wehren unbegründete Ansprüche ab. Die Vertretung erfolgt sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich, um unseren Mandanten höhere Kosten eines Prozesses zu ersparen.
Selbstverständlich bieten wir unverbindliche Erstberatungen. Diese Erstgespräche dienen dem Kennenlernen von Anwalt und Mandanten, dem Besprechen der mietrechtlichen Fallkonstellation und meist einer ersten fundierten Einschätzung der jeweiligen Rechtsaussichten.
Haben Sie eine Auseinandersetzung aus dem Bereich Mietrecht? Konsultieren Sie den spezialisierten Anwalt. Unser freundliches Kanzleiteam vereinbart zeitnahe Termine.