Arbeitsrecht: gut beraten durch die spezialisierte Kanzlei

Die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind schon seit vielen Jahren ein gesellschaftlich relevantes Thema, das auch von juristischer Bedeutung ist. Tatsächlich hat das heutige Arbeitsrecht seine Wurzeln im 19. Jahrhundert und stellt auch einen wesentlichen Teilbereich des modernen Rechts dar. Dabei treffen wir eine wichtige Unterscheidung: Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Arbeitgebern und Mitarbeitern werden durch das Individualarbeitsrecht definiert. Dagegen bestimmt das Kollektivarbeitsrecht das Beziehungsgeflecht zwischen arbeitsrechtlichen Gruppierungen, vor allem natürlich zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften. Aufgrund der Komplexität und Folgen arbeitsrechtlicher Streitigkeiten sollten Betroffene idealerweise bald einen spezialisierten Anwalt konsultieren.

Allgemeine Grundlage des Arbeitsrechts: der Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag – die Schriftform ist im Übrigen nicht zwingend – stellt einen Vertrag dar, der durch die übereinstimmenden Willenserklärungen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zustandekommt. Die Hauptpflicht des Arbeitgebers ist das Zahlen des vereinbarten Lohns beziehungsweise Gehalts. Der Arbeitnehmer stellt dafür die vereinbarte Arbeitskraft zur Verfügung. Das Arbeitsrecht kennt unterschiedliche Formen von Verträgen, unter anderem auch den Dienstvertrag, den Werkvertrag und den Werklieferungsvertrag. Dies macht die Komplexität dieses Rechtsbereichs besonders deutlich. Diese wird dadurch erhöht, dass unterschiedliche Gesetze und Verordnungen ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis begründen.

Die Kanzlei berät deutsche und ausländische Unternehmen sowie Privatpersonen auf allen Gebieten des deutschen Rechts.

Wichtiger Fokus: Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

Auch wenn Mitarbeitende von Unternehmen nicht selten bezüglich ihrer Rechte unsicher sind, bietet das Arbeitsrecht eine ganze Menge von Bestimmungen, die diese definieren. Manche dieser Gesetze betreffen alle Beschäftigten, etwa das Kündigungsschutzgesetz oder Bundesurlaubsgesetz, das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung.

Manche Bestimmungen betreffen ganz bestimmte Personengruppen. Typische Beispiele dafür sind das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Mutterschutzgesetz. Es gibt Gesetze, die lange Tradition haben, wie beispielsweise das Kündigungsschutzgesetz, aber auch Regelungen, die aktueller sind, etwa das heiß diskutierte Mindestlohngesetz. Auch diese – natürlich nicht vollständige – Auflistung von einschlägigen Bestimmungen dokumentiert, dass arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen durch einen Anwalt betreut werden sollten, dessen Kanzlei das Arbeitsrecht als Schwerpunkt besitzt.

Typische Fallkonstellationen aus dem Arbeitsrecht

Ein Klassiker aus dem Arbeitsrecht ist die Kündigungsschutzklage, bei der sich ein Arbeitnehmer gegen eine als ungerechtfertigt empfundene Kündigung wehrt. Nichtzahlung von Arbeitslohn, vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit bei gleichzeitiger Schwarzarbeit, die Nichteinhaltung von Mutterschutz und Jugendarbeitsschutzbestimmungen, Verstoß gegen die Arbeitsplatzsicherheit oder die Arbeitszeitregelungen sind ebenfalls typische Beispiele, die Streitigkeiten zwischen den beiden Parteien schaffen.

Auch strafrechtliche Fallkonstellationen, etwa Diebstahl oder sexuelle Belästigung, können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Sind Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer betroffen, beispielsweise durch die weder betriebs- noch verhaltensbedingt zu rechtfertigende Kündigung, scheuen sie sich oft, einen Anwalt einzuschalten. Doch der spezialisierte Jurist wird die jeweiligen Rechte durchsetzungsstark vertreten. Das A und O: Vor der Konsultation des Anwalts sollten Betroffene keine rechtsrelevanten Dokumente wie beispielsweise eine Aufhebung des Arbeitsvertrages unterschreiben.

Probleme aus dem Bereich Arbeitsrecht: Konsultieren Sie unsere Kanzlei

Unsere überörtlich agierende Kanzlei bietet als wertvollen Schwerpunkt auch das Arbeitsrecht. Sowohl Ansprüche von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern können durch unsere spezialisierten Juristen betreut und durchgesetzt werden. Wir favorisieren kostengünstigere außergerichtliche Einigungen, vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten aber auch effizient vor Gericht.

Nutzen Sie unsere unverbindliche Erstberatung, um uns kennenzulernen und Ihren arbeitsrechtlichen Fall zu schildern. Wir bieten Ihnen den Vorschlag eines strategisch klugen Vorgehens und meist auch ein konkretes Einschätzen von jeweiligen Rechtsaussichten. Vereinbaren Sie Ihren Termin!