Arbeitnehmerentsendegesetz

Dieses Gesetz regelt nicht nur die Gleichstellung der Unternehmen untereinander, gleichgültig, ob im Inland oder im Ausland ansässig, sondern hat auch strenge Überprüfungsregeln zu Gleichstellung von Mindestarbeitsbedingungen.

Arbeitgeber gegen Klagen der SOKA BAU und gegen die ULAK

Dabei ist extrem wichtig, dass Arbeitgeber, die z.B. Subunternehmer mit Aufträgen versehen, für deren Verpflichtungen zur Beitragszahlung gegenüber Sozialkassen (z.B. SOKA BAU Beiträge…) in der Bürgenhaftung stehen, d.h., für deren Verpflichtungen als Büge ohne Einrede der Vorausklage haften.

Des Weiteren ist die Arbeitnehmerüberlassung am Bau generell unzulässig, mit wenigen Ausnahmen.

Hohe Bußgelder drohen bei Verstößen gegen dieses Gesetz. Lassen Sie sich deshalb kompetent von uns beraten.