Was ist die Soka Bau?

Die Sozialkasse Bau (SOKA Bau) ist der seit 2001 zusammengeführte Dachverband der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) und der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse Bau (ULAK). Die beiden Kassen gelten als gemeinsame Einrichtungen der bauwirtschaftlichen Tarifparteien und kooperieren bereits seit 1976. Die ULAK befasst sich seit 1949 mit der Sicherung des Urlaubsentgeldes von Arbeitnehmern und verwaltet das Urlaubsgeld von Arbeitnehmern in der Bauwirtschaft treuhänderisch und treibt nunmehr auch die Forderungen der ZVK Bau bei als Vertreter der Sozialkasse Bau.

Achtung:

Gegen diese Mahnbescheide besteht nur eine Widerspruchsfrist von einer Woche.

Man kann sein Unternehmen aber vor unberechtigten Forderungen der SOKA Bau effektiv schützen, wenn man sich rechtzeitig qualifizierter anwaltlicher Hilfe bedient.

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Arbeitgeber gegen Klagen der SOKA BAU und gegen die ULAK

Der rechtliche Status der Sozialkasse Bau ist nicht mit demjenigen anderer staatlich anerkannter Sozialkassen identisch. Die Sozialkasse Bau ist keine staatliche Einrichtung, sondern eine privatrechtliche Versicherung.

Daher hat die Sozialkasse Bau, wie auch ihre Unterorganisationen ULAK und ZVK, keine Berechtigung, nicht am Verfahren teilnehmende Betriebe zu betreten, Lohnunterlagen und Akten einzusehen, es sei denn, der Arbeitgeber lässt dies ausdrücklich zu.

Die Sozialkasse Bau verfügt auch nicht über die Berechtigung, Akten zu beschlagnahmen oder über den Rechtsweg eine Beschlagnahmung zu erwirken. Dennoch versucht die Sozialkasse Bau, dies auf Umwegen zu erreichen.
Sie bedient sich dabei der Hilfe anderer Sozialkassen und Behörden, u.a. solcher, die nach dem Sozialgesetzbuch staatlich anerkannt sind.

Die Sozialkasse Bau fordert die von ihr gewünschten Informationen beispielsweise von der Bundesagentur für Arbeit, von der Berufsgenossenschaft oder vom Bundesverband der AOK an, die weitgehende Zugriffsrechte und -möglichkeiten auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberdaten haben.

So erfährt die Sozialkasse Bau hierüber z.B. welche Tätigkeiten in einem Betrieb ausgeübt werden und welche Bruttolohnsummen jährlich gezahlt werden und Namen und Anschriften der Beschäftigten. Sie verfügt damit dann über Grundlagen für ihre Klagen.

Das Bundesarbeitsgericht hat allerdings in einem einschlägigen Urteil festgestellt, dass die Sozialkasse Bau keine Sozialversicherungskasse im Sinne des Sozialgesetzes ist. Die Nichtentrichtung von Sozialkassenbeiträgen an die Sozialkasse Bau führt daher nicht zu einer persönlichen Haftung des Verantwortlichen eines Betriebs, wie dies bei einer staatlich anerkannten Sozialversicherungskasse der Fall wäre.

(Als Einzelunternehmer sitzt er natürlich in der Vollhaftung).

Dennoch erweckt die Sozialkasse Bau mit ihrem forschen Auftreten den Anschein, eine Sozialversicherungskasse zu sein und erweckt damit bei Arbeitgebern, Arbeitnehmer, Institutionen und Behörden den Anschein umfänglicher Legitimation, entgegen ihrem tatsächlichen rechtlichen Status.

Arbeitgeber sollten daher genau prüfen lassen, ob sie nach dem Geltungsbereich der Bautarifverträge zu Beitragszahlungen an die Sozialkasse Bau verpflichtet sind. Die Sozialkasse Bau hat die Möglichkeit, ausstehende Beiträge für vier Jahre rückwirkend geltend zu machen. Ist ein Betrieb davon ausgegangen, keiner Beitragspflicht zu unterliegen, können daher Nachforderungen der Sozialkasse Bau seine Existenz gefährden. Unterfällt ein Betrieb dann dem Geltungsbereich der Bautarifverträge, können die auf ihn dann zukommenden gesetzlichen Vorschriften mit ihren strafrechtlichen und bußgeldrechtlichen Konsequenzen auch rückwirkend geltend gemacht werden. Dazu zählen z.B. Mindestlohnverordnung, Arbeitnehmerüberlassungs- und Arbeitnehmerentsendegesetz.

Betroffene Unternehmen sollten tarifrechtliche Fragen daher rechtzeitig klären lassen und qualifizierte juristische Beratung suchen. Besonders dann, wenn die Sozialkasse Bau die Einrichtung eines Beitragskontos verlangt und dazu ein Stammdatenblatt versendet. Seit 2010 stellt die Sozialkasse Bau Mahnbescheide aus über die Ulak Bau und diese klagt ausstehende Forderungen „in Prozessstandschaft“ ein.

Wir sind für sie da!

Wir sind deutschlandweit tätig unter anderem in HamburgMünchenBerlin und Wiesbaden.

Hier finden Sie unsere Rechtsanwälte für den Bereich SOKA Bau: Zu den Anwälten

Anbei finden Sie einige Infos über den Mindestlohn und Ulak.

Wir helfen Ihnen in vielen verschiedenen Branchen, unter anderem für Dachdecker, Fliesenleger, Maler, für Gerüstgewerbe und Baunebengewerbe.

Was ist der SOKA-Bau?

Die Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) ist eine Einrichtung des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und des Zentralverbandes der Deutschen Bauindustrie (Arbeitgeber), die Tarifvertragsparteien sind, und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU, für die Arbeitnehmer. Sie besteht aus der Zusatzversorgungskasse VVaG für das Baugewerbe (ZVK) und der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse für Arbeitnehmer im Baugewerbe (ULAK). Ihr Zweck besteht darin, tariflich vereinbarte Urlaube und Pensionen zu gewähren und (gemeinsam) die Ausbildung von Bauarbeitern, die häufig auf kurzfristiger oder projektbezogener Basis beschäftigt sind, auf Umlagebasis zu finanzieren.

Wer bezahlt SOKA-Bau?

Der Urlaubsbeitrag wird auf der Grundlage Ihrer gesamten Lohnsumme berechnet; ab Januar 2019 beträgt er 15,40 %. Die Beiträge müssen monatlich von jedem Arbeitgeber gezahlt werden. Sie müssen bis spätestens zum 20. des folgenden Kalendermonats auf das Monatskonto der SOKA-BAU eingezahlt werden.

Wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Urlaub gewährt, erstattet die SOKA-BAU dem Arbeitgeber den Urlaub in Höhe von 14,25% der Lohnsumme. Dabei spielt es keine Rolle, ob der aktuelle Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers aus einem früheren Arbeitsverhältnis entstanden ist oder sich aus diesem ergibt. Dieses Verfahren garantiert den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers und stellt sicher, dass die Beiträge zwischen den Arbeitgebern gezahlt werden.

Beiträge zum Urlaubsfonds müssen vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt des Arbeitnehmers gezahlt werden und können nicht vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen oder einbehalten werden.

Warum ist die Soka Bau verpflichtend?

Bauunternehmen sind verpflichtet, einen Tarifvertrag (VTV) zur Sozialversicherung im Baugewerbe einzuhalten. Dieser Tarifvertrag gilt im Rahmen seiner Allgemeinverbindlichkeitserklärung für alle Unternehmen der Baubranche.

Für welche Unternehmen besteht die SOKA Bau Pflicht?

Für Unternehmen, die sich mit dem Bauwesen befassen, bestehen die SOKA Bau-Verpflichtungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Unternehmen zum primären oder sekundären Bausektor gehören.

Für welche Berufe besteht eine SOKA Bau Pflicht?

In diesem Sinne gibt es keine Verpflichtung gegenüber einem bestimmten Beruf. Die Beitragspflicht richtet sich allein nach der Tätigkeit. Beispielsweise kann ein Maurer auch als Gartenpfleger arbeiten. Nur weil Sie ein qualifizierter Maurer sind, bedeutet das nicht, dass Sie verpflichtet sind, einen Beitrag zu zahlen. Die Arbeit, die Sie leisten, ist der einzig entscheidende Faktor. Aber der Beruf kann natürlich ein Indikator für die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit und die Qualität des Arbeitnehmers sein.

Für welche Tätigkeiten besteht eine Pflicht?

Für jede klassische Tätigkeit im Baubereich gibt es eine SOKA-Bauverpflichtung. Dies betrifft alle Abschlussarbeiten. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit in irgendeiner Weise dem Bau, dem Abbruch oder der Instandhaltung des Gebäudes beiträgt.

Woher weiß ich, ob ich als Auftragnehmer betroffen bin?

Hier ist es nützlich, einen Blick auf den Tarifvertrag des Sozialversicherungsverfahren für das Bauwesen (VTV) zu werfen. §1 Abs. 2 Abschn. I – VI legt fest, welche Unternehmen und Tätigkeiten den Verpflichtungen der SOKA Bau unterliegen. Im Zweifelsfall ist es sicherlich sinnvoll, einen kompetenten Rechtsanwalt zu konsultieren.

Gilt die Verpflichtung der SOKA Bau auch für Unternehmen ohne Mitarbeiter?

Nein, ein Unternehmen ohne Mitarbeiter ist nicht qualifiziert.

Kann ich mich der Verpflichtung zur Beitragszahlung entziehen?

Ja, es gibt gewisse kreative Möglichkeiten, ein Unternehmen zu gründen, das den Verpflichtungen der Sokabau nachkommt. Beispielsweise können Sie Ihr Unternehmen erweitern oder einschränken, um die Beitragspflicht zu umgehen.

Haben alle Unternehmen im Bausektor eine Soka-Bau-Verpflichtung?

Nein, auch einige Bauunternehmen, vor allem in der Ausbauindustrie, sind teilweise von der Steuer befreit.

Die folgenden Beispiele werden hier verwendet

  • Glaserhandwerks
  • Dachdeckerbetriebe
  • Elektroinstallationsbetriebe,
  • Anlagenmechaniker
  • Tischler/Schreiner