Dachdeckerkasse (LAK DACH)

Was tun wenn die Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks (SOKA DACH) bzw Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk (LAK Dach)
sich meldet?

Die Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks (SOKA DACH) besteht aus verschiedenen Unterabteilungen. Diese sind die Zusatzversorgungskasse des Dachdeckerhandwerks VVaG (ZVK), das Zentrale Versorgungswerk für das Dachdeckerhandwerk VVaG (ZVW) und die Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk (LAK Dach). Letztere führ in der Regel die Prozesse vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden.

Die Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk (LAK Dach) hat sich an Sie gewandt und versucht Ihren Betrieb unter dem Geltungsbereich des allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags zu ziehen. Umfasst werden alle Betreibe der Bundesrepublik Deutschland, welche die Voraussetzungen des Tarifvertrags erfüllen.

Für den Fall, dass Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk (LAK Dach) damit erfolgreich wäre, würden Ihr Betrieb beitragspflichtig und müssten rückwirkend für rund vier Jahre Auskünfte über die Bruttolohnsummen Ihrer gewerblichen Arbeitnehmer erteilen und ausgehend von diesen Bruttolohnsummen zur Zeit ca. 17 % an Beiträgen an die Kasse abführen, sowie pauschale Beiträge bezüglich aller technischen und kaufmännischen Angestellten.

Zwar stehen Ihnen gegebenenfalls auch Erstattungsansprüche gegenüber dieser Kasse zu, aber die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass der an die Kasse zu zahlende Betrag in aller Regel deutlich höhere Summen ausmacht, zumal er auch noch verzinst wird.

Wenn Sie außergerichtlich nicht auf die Forderungen der Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk (LAK Dach) eingehen, werden diese in mehreren Stufen Klage gegen Sie einreichen, nämlich

  1. Einen Mahnbescheid beim zuständigen Arbeitsgericht gegen Sie erwirken, oder
  2. Eine Auskunftsklage erheben, in der Sie beklagt werden, Auskunft zu erteilen, wie viele gewerbliche und angestellte Arbeitnehmer mit welchen Bruttolohnsummen bei Ihnen beschäftigt sind, oder aber
  3. Eine Leistungsklage, das heißt man schätzt, wie viele Arbeitnehmer mit welcher Bruttolohnsumme bei Ihnen ist und klagt die Beträge ein.

Arbeitgeber gegen Klagen der SOKA BAU und gegen die ULAK

Während die Auskunftsklagen kaum noch erhoben werden, kommen in der Regel Mahnbescheide, gegen die innerhalb einer Frist von nur einer Woche Widerspruch erhoben werden muss, zur Vermeidung des Erlass eines Vollstreckungsbescheids, aus dem die LAK Dach dann gegen Sie vorgehen kann.

Bei einer Klage steht Ihnen die Möglichkeit zu, die das Gericht Ihnen einräumt, darauf zu erwidern. Meistens sind derartige Klagen sogenannte Schätzklagen, also Mindestbeitragsklagen, in denen die Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk (LAK Dach) Ihre Mitarbeiteranzahlt schätzt und anhand dieser Schätzung dann Beiträge errechnet.

Generell gilt Vorsicht walten zu lassen und sich schnell anwaltliche Hilfe zu bedienen, wobei Sie darauf achten müssen, hier Anwälte einzusetzen, die ständig mit diesen Verfahren zu tun haben, da es sich um Spezialgebiete handelt, mit denen eine Vielzahl von Rechtsanwälten nicht befasst sind.

Wir stehen mit unserer Jahrzehnten langer Erfahrung in Verfahren gegen die Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks (SOKA DACH) bzw Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk (LAK Dach)jederzeit zur Verfügung.